
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichern rund 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt und auch begrenzt ist. Ca. 95 Prozent der Leistungen aller GKV´s sind identisch. Kleine Unterscheidungen gibt es z.B. bezüglich Kostenübernahme für Behandlungen beim Heilpraktiker, Kosten für Sehhilfen etc.
Der Beitragssatz ist Einkommensabhängig und beinhaltet eine Umverteilungskomponente. Er ist umlagefinanziert, es werden keine Rücklagen gebildet und durch die Alterung der Bevölkerung wird der Beitragssatz auf längerer Sicht eher steigen.
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